Wirtschaftprüfer und Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter Hübner & Hübner
Das Problem der derzeit geltenden EG-Richtlinien besteht vor allem darin, dass in diesen Richtlinien für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Wahlrechten im Rahmen der Bilanzierung vorgesehen sind, die eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Bereiche im Rahmen der Rechnungslegung innerhalb Europas gestatten. Da die einzelnen Unternehmen die Wahlrechte der EG-Richtlinien in ihrem nationalen Recht unterschiedlich ausüben können (und dies auch tun), sind die einzelnen Jahresabschlüsse von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nach wie vor nicht direkt vergleichbar. Die geforderten zusätzlichen Anhangsangaben haben die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse auf europäischer Ebene nicht wesentlich verbessert.

