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RechnungslegungKünftige Entwicklung - Unternehmen sollen ab 2005 die Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze anwenden, Heft 10/2002

Mag. Karl Hengstberger, CPABÖB 2002, 8

Wirtschaftprüfer und Steuerberater

Geschäftsführender Gesellschafter Hübner & Hübner

Das Problem der derzeit geltenden EG-Richtlinien besteht vor allem darin, dass in diesen Richtlinien für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Wahlrechten im Rahmen der Bilanzierung vorgesehen sind, die eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Bereiche im Rahmen der Rechnungslegung innerhalb Europas gestatten. Da die einzelnen Unternehmen die Wahlrechte der EG-Richtlinien in ihrem nationalen Recht unterschiedlich ausüben können (und dies auch tun), sind die einzelnen Jahresabschlüsse von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nach wie vor nicht direkt vergleichbar. Die geforderten zusätzlichen Anhangsangaben haben die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse auf europäischer Ebene nicht wesentlich verbessert.

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