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Betriebsunterbrechungsversicherung, Heft 10/2002

BÖB 2002, 33

Versicherte Gefahren:

Gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes infolge

völliger (100%) Arbeitsunfähigkeit der namentlich genannten, den Betrieb verantwortlich leitenden Personen durchKrankheit, sofern die Krankheit während der Dauer des Versicherungsvertrages entstanden ist. Nicht als Krankheit gelten Schwangerschaft und Entbindung einschließlich darauf zurückführende Beschwerden.

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