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Was gilt, wenn die in einem Vertrag getroffenen Regelungen mehrdeutig sind ?, Heft 10/2002

Dr Werner BornsBÖB 2002, 25

Rechtsanwalt, Universitätslektor, langjähriger Vortragender im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien

Telefon 02282 60802, Fax 02282 60824, E-mail borns@borns at

Die Ausgangslage

Als Folge der im österreichischen Privatrecht (grundsätzlich) bestehenden Vertragsfreiheit steht es jeder Person frei, ob, in welcher Form und vor allem mit welchem Inhalt sie Verträge abschließt. Innerhalb der durch zwingende Bestimmungen und etwa die “guten Sitten" gesetzten Grenzen können vertragliche Vereinbarungen einen der jeweiligen Parteienabsicht entsprechenden, beliebigen Inhalt haben.

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