Rechtsanwalt, Universitätslektor, langjähriger Vortragender im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien
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Die Ausgangslage
Als Folge der im österreichischen Privatrecht (grundsätzlich) bestehenden Vertragsfreiheit steht es jeder Person frei, ob, in welcher Form und vor allem mit welchem Inhalt sie Verträge abschließt. Innerhalb der durch zwingende Bestimmungen und etwa die “guten Sitten" gesetzten Grenzen können vertragliche Vereinbarungen einen der jeweiligen Parteienabsicht entsprechenden, beliebigen Inhalt haben.

