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Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002, Heft 8/2001

BÖB 2001, 23

Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst.

Gewährleistungsfristen

Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate), wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel auftritt.

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