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Fragen und Antworten, Heft 7/2001

BÖB 2001, 49

? Umsatzsteuerpflicht für Schulungen

Ein Angestellter unserer Firma hat in Wien verschiedene Kolleginnen und Kollegen aus Konzerntochterfirmen in Tschechien und Ungarn geschult. Die damit verbundenen Aufwendungen werden an die Tochterfirmen in den beiden Ländern Tschechien und Ungarn entsprechend verrechnet.

Sind diese zu verrechnenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig oder sind die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen ?

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