? Nächtigungsaufwand und Fortbildungskosten
Im Steuerservice-Heft des Bilanzbuchhalterklubs steht, dass ab dem Jahre 2000 belegmäßig nachgewiesene Nächtigungsaufwendungen im Zusammenhang mit Aus-und Fortbildungskosten nur bis zur Höhe des Nächtigungsgeldes für Bundesbedienstete als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Welche Auswirkungen hat das auf die Auszahlung an Mitarbeiter ?
Frau Manuela B., Graz

