Im Speziellen im Bereich der Umsatzsteuerangelegenheiten
Die Berechtigungen der SBH lt.§2 Abs.1 WTBG lösen in den Ziffern 1 (Buchhaltung)und 2 (Erstellung von Bilanzen)hinsichtlich Ihrer Umfänge zwar die häufigsten Diskussionen aus (Umsatzgrenzen!),sind jedoch vom Inhalt für die Berufsangehörigen im Normalfall klar definiert. Ebenso löst die Ziffer 5 (Kostenrechnung) kaum Fragen aus. Die Berechtigungen entsprechend der Ziffern 3 (Vertretung)und 4 (Umsatzsteuervoranmeldungen) des §2 Abs 1 WTBG verdienen es jedoch auch vom Umfang her näher betrachtet zu werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Analyse von Ziffer 4.

