1. WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM EINKOMMENSTEUERGESETZ
1.1. Einschränkung der Verlustverrechnung und des Verlustvortrages
Bestimmte "Wartetastenverluste (z.B durch einen Investitionsfreibetrag, bei bestimmten Verlustbeteiligungen)sind nicht ausgleichsfähig und können in den Folgejahren nur mit Einkünften aus diesem Betrieb oder aus dieser Betätigung verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung wird eingeschränkt auf 75%der positiven Einkünfte dieses Betriebes oder dieser Betätigung.

