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Werbeabgabe, Heft 3/2000

Detlev KarelBÖB 2000, 9

Die neue Werbeabgabe

Mit 1. Juni 2000 ist das Werbeabgabegesetz in Kraft getreten und hat die bisherigen Anzeigenabgaben und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden ersetzt.

Dazu einige kurze Informationen:

1. Steuergegenstand

Gegenstand der Abgabe ist die Erbringung von Werbeleistungen durch einen "Werbeleister". Unter Werbung ist die Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen zu verstehen.

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