Die neue Werbeabgabe
Mit 1. Juni 2000 ist das Werbeabgabegesetz in Kraft getreten und hat die bisherigen Anzeigenabgaben und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden ersetzt.
Dazu einige kurze Informationen:
1. Steuergegenstand
Gegenstand der Abgabe ist die Erbringung von Werbeleistungen durch einen "Werbeleister". Unter Werbung ist die Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen zu verstehen.

