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Umsatzsteuer 14%, Heft 3/2000

Detlev KarelBÖB 2000, 6

Abgabe von Speisen und Getränken-Umsatzsteuersatz von 14 %

Gesetzliche Änderungen:

Der ermäßigte Steuersatz von 14% ist ab 1.6.2000 im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen anzuwenden, wenn die Speisen nach den Umständen ihrer Abgabe und/oder nach ihrer speziellen Aufbereitung zum sofortigen Verzehr an einem mit der Abgabe in räumlichen Zusammenhang stehenden Ort geeignet sind und Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden.

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