? Büromöbel
Wir haben in Ungarn eine Betriebsstätte (ein Verkaufsbüro), die mit neuen Büromöbeln ausgestattet wurde. Unter anderem haben wir einige Drehsessel angeschafft. Die Anschaffungskosten dieser Drehsessel betrugen jeweils weniger als S 5.000, — netto.
Können wir diese Sessel als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben, oder liegt eine Einheit mit den neuen Schreibtischen vor?

