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Fragen und Antworten, Heft 3/2000

BÖB 2000, 22

? Büromöbel

Wir haben in Ungarn eine Betriebsstätte (ein Verkaufsbüro), die mit neuen Büromöbeln ausgestattet wurde. Unter anderem haben wir einige Drehsessel angeschafft. Die Anschaffungskosten dieser Drehsessel betrugen jeweils weniger als S 5.000, — netto.

Können wir diese Sessel als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben, oder liegt eine Einheit mit den neuen Schreibtischen vor?

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