? Wertberichtigung zu Vorräten
Die Verbuchung der Wertberichtigungen zu den Vorräten ist offensichtlich nicht einheitlich. Viele Firmen buchen diese Abwertungsbeträge in die allgemeine Aufwandsklasse 7 unter den Schadensfällen, manche unter Materialverbrauch, andere wieder unter außerordentlichem Aufwand. Häufig ist die Variante anzutreffen, dass die erforderlichen Abwertungen gleich direkt vom Wert des Warenlagers in Abzug gebracht werden und damit in der GuV-Rechnung nicht gesondert aufscheinen, sondern im gesamten Waren- bzw. Materialverbrauch enthalten sind.

