1. Steuertarif ab 2000
Prinzipiell wird die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen nach dem Einkommensteuertarif berechnet. In Österreich ist der Einkommensteuertarif ein so genannter Stufentarif. Der Tarif besteht einerseits aus einzelnen Prozentsätzen, die auf die jeweiligen Tarifstufen angewendet werden. Und andererseits aus den Steuerabsetzbeträgen, die vom Ergebnis der Tarifberechnung unmittelbar abgezogen werden. Erst durch die Kombination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich die Steuerschuld.

