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All-in-Gehalt und Elternteilzeit

BMD PV Profi 2026, 88 Heft 2 v. 1.6.2026

All-in-Vereinbarungen sind in der Praxis beliebt, weil sie eine einfache Entgeltstruktur schaffen sollen. Gerade bei Elternteilzeit (ETZ) zeigt sich jedoch, dass diese Einfachheit nur scheinbar besteht.

Die zentrale Frage lautet: Darf der Dienstgeber während der ETZ einen Teil des All-in-Gehalts mit der Begründung herausrechnen (und somit für die Zeit der ETZ streichen), dieser Teil habe der Abgeltung von Mehr- und Überstunden gedient?

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