All-in-Vereinbarungen sind in der Praxis beliebt, weil sie eine einfache Entgeltstruktur schaffen sollen. Gerade bei Elternteilzeit (ETZ) zeigt sich jedoch, dass diese Einfachheit nur scheinbar besteht.
Die zentrale Frage lautet: Darf der Dienstgeber während der ETZ einen Teil des All-in-Gehalts mit der Begründung herausrechnen (und somit für die Zeit der ETZ streichen), dieser Teil habe der Abgeltung von Mehr- und Überstunden gedient?

