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Pensionsaufschub - Abschlag A15

Marlene LejhanecBMD PV Profi 2026, 26 Heft 1 v. 1.3.2026

Arbeitet ein Dienstnehmer, obwohl bereits ein Pensionsantritt möglich wäre, muss seitens Lohnverrechnung geprüft werden, ob Anspruch auf die Bonusphase besteht.

Allgemein

Damit die Pensionsversicherungsbeiträge (Abschlag A15) für die Dienstnehmer- sowie Dienstgeberseite verringert werden dürfen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

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