Seit dem Jahr 2020 muss ein Kontrollsechstel oder ein sogenanntes Effektivsechstel für die Rollung der Lohnsteuer-Sonderzahlung gem § 77 Abs 4 lit a EStG berechnet werden. Damit die Ermittlung des Kontrollsechstels korrekt und automatisiert durchgeführt werden kann, sind die im folgenden Artikel beschriebenen Programmeinstellungen zu beachten.

