Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine Gemeindeabgabe, die aufgrund bundesgesetzlicher Regelung von den Gemeinden eingehoben wird. Grundsätzlich sind Gemeinden von der Abgabepflicht befreit – doch gilt dies nicht ausnahmslos. In gewissen Fällen muss eine Gemeinde als Dienstgeberin ebenso Kommunalsteuer abführen und wird damit zur eigenen Steuerschuldnerin. Die derzeitige GPLB-Praxis zeigt, dass eine Nichteinhebung zu Beanstandungen im Rahmen von Prüfungen führt. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte und Fälle aus der Praxis, unter welchen Voraussetzungen eine Kommunalsteuerpflicht besteht und worauf zu achten ist, daher kurz dargestellt.

