Bereits 2024 gab es Klarstellungen im Behinderteneinstellungsgesetz den Behindertenpass betreffend, der nunmehr keinen Kündigungsschutz nach dem BEinstG mehr mit sich bringt. Darüber hinaus wurde per 1.1.2025 eine Regelung bzgl eines Barrierefreiheitsbeauftragten geschaffen, der in Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten zu bestellen ist.

