Es gibt unterschiedliche Beweggründe, eine Teilzeit-Vereinbarung abzuschließen. Im Rahmen "besonderer" Teilzeiten haben Dienstnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel anzupassen, ohne erhebliche Einkommensverluste zu erleiden. Ab dem Jahr 2021 kommt dem Feld "Teilzeit-Vereinbarung" in Bezug auf die Ermittlung des Effektiv-/Kontrollsechstels eine besondere Bedeutung zu.

