Verändert sich nach Auszahlung der Sonderzahlung zB das Wochenmodell beim Dienstnehmer, besteht die Möglichkeit, dass nachträglich der Jahresanspruch der Sonderzahlung verändert und dementsprechend adaptiert werden muss. In diesem Artikel möchten wir auf diese Thematik genauer eingehen.

