Die Nettolohnvereinbarung ist eine vertragliche Gestaltungsmöglichkeit, bei der nicht – wie grundsätzlich üblich – von einem Bruttowert, sondern von einem Netto wert ausgegangen wird. Unterschieden wird zwischen echter Nettolohnvereinbarung, bei der der Nettolohn stets konstant bleibt, und unechter Nettolohnvereinbarung, bei der Anpassungen – etwaigen Steuer- und Abgabenänderungen entsprechend – erfolgen.

