Aufgrund der steuerlichen Anreize wächst die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen stetig. Gleichzeitig tauchen damit in der Praxis aber auch laufend neue Fragen zur Umsetzung auf, bis eine Klarstellung des Gesetzgebers bzw der Finanzverwaltung folgt. Der nachstehende Beitrag thematisiert die aktuellen Neuerungen, die sich aufgrund der letzten Änderung der SachbezugswerteVO sowie des LStR-Wartungserlasses 2023 ergeben.

