In der Praxis gibt es sie immer wieder: Mitarbeiter, die Arbeitertätigkeiten verrichten, aber vom Betrieb in arbeitsrechtlicher Hinsicht wie Angestellte behandelt werden. Manchmal geschieht dies bewusst, manchmal aber auch ungewollt. Die Zuerkennung des Angestelltenstatus an Arbeiter kann schwierige Auslegungsfragen aufwerfen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick und geht auch auf interessante Details ein.

