Mit 1.11.2023 wird ein neuer Rechtanspruch auf (unbezahlte) Freistellung für jene Personen geschaffen, die ein Kind während eines stationären Aufenthalts in einer Rehabilitationseinrichtung begleiten. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Pflegekarenzgeld bzw sind die betroffenen Arbeitnehmer:innen in diesem Zusammenhang kündigungs- und entlassungsgeschützt.

