Gleichstellung von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitbeschäftigten im Zusammenhang mit der Abgeltung von Überstunden: Dem Verfassungsgerichtshof zufolge verstößt die Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten in Zusammenhang mit der Abgeltung von Überstunden in der Nacht dem verfassungsrechtlichen Sachlichkeitsgebot. Dieses VfGH-Erkenntnis vom 17. Juni 2022 (G 379/2021) hat aber nicht nur Auswirkungen auf Bundesebene.

