Sonderregelung im Sozialversicherungsrecht
Während man Homeoffice im Jahr 2019 als Ausnahme oder Besonderheit wahrgenommen hat, ist diese Arbeitsform aus sehr vielen Berufsfeldern gar nicht mehr wegzudenken, dies zeigen zahlreiche Erhebungen mehr als eindeutig. Nun bringen die technischen Möglichkeiten von "zu Hause aus" arbeiten zu können auch rechtliche Fragen mit sich, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.

