Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2021 wurde die Übernahme von Kosten für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch den Arbeitgeber ab 1. 7. 2021 abgabenfrei geregelt. Im ersten Beitrag der Serie werden arbeitsrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang beleuchtet.

