Ukrainer:innen und ihre Familienangehörigen, die seit 24. Februar 2022 als Vertriebene nach Österreich eingereist sind, stellen eine besondere Gruppe von Drittstaatsangehörigen dar, für die aktuell spezielle Regelungen gelten. Der Beitrag fasst diese Regelungen zusammen und setzt sie in den größeren Kontext des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG).

