In Österreich besteht – klammert man bestandsgeschützte Arbeitnehmer aus – Kündigungsfreiheit, die sich dadurch kennzeichnet, dass es für den Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung keines Grundes bedarf. Ein Kündigungsgrund kann in weiterer Folge allerdings notwendig sein, falls es zu einer Kündigungsanfechtung durch den Arbeitnehmer kommt. Diesfalls findet – vereinfacht dargestellt – eine Interessenabwägung statt, um festzustellen, ob der Anfechtungs- oder der Kündigungsgrund schwerer wiegt und es gegebenenfalls zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung kommt.

