Florian Schrenk, Wolfram HitzBMD PV Profi 2022, 28 Heft 1 v. 1.3.2022
Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen aktuell bis 30. 6. 2022 verlängert.
Ausgenommen sind seit 1. 7. 2021 Schwangere, die bereits vollimmunisiert sind.