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Covid-Corner

Florian Schrenk, Wolfram HitzBMD PV Profi 2022, 28 Heft 1 v. 1.3.2022

Sonderfreistellung von Schwangeren

Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen aktuell bis 30. 6. 2022 verlängert.

Ausgenommen sind seit 1. 7. 2021 Schwangere, die bereits vollimmunisiert sind.

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