Der VwGH entschied am 7. 10. 2025, Ro 2022/15/0021, dass eine in Österreich ansässige Pensionistin mit ihrer für eine frühere Berufstätigkeit für eine Schweizer öffentlich-rechtliche Körperschaft ausgeübte Tätigkeit gezahlten AHV-Rente unter Art 19 Abs 1 DBA Schweiz fällt. Mit dem am selben Tag ergangenen Erkenntnis Ro 2023/15/0023 hat der Gerichtshof diese Auffassung auch für eine AHV-Rente vertreten, die eine in Österreich ansässige Witwe aufgrund der Tätigkeit ihres verstorbenen Ehegatten für eine derartige Schweizer Körperschaft erhielt. Die sich dadurch ergebende doppelte Nichtbesteuerung der Einkünfte nahm das Höchstgericht in Kauf.

