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Künstliche Befruchtung ist keine außergewöhnliche Belastung bei Alleinstehenden?

SteuerrechtAufsatzMarkus KnechtlBFGjournal 2025, 91 - 96 Heft 3 v. 15.3.2025

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die Kosten für eine in Österreich nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht zulässige In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

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