Das BFG hatte zu beurteilen, ob die Kosten für eine in Österreich nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht zulässige In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Schlagwörter:
Das BFG hatte zu beurteilen, ob die Kosten für eine in Österreich nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht zulässige In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Schlagwörter:
