Das Bundesfinanzgericht hatte sich im gegenständlichen Fall mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Fremdwährungsverlusten bzw -gewinnen, welche einen Bezug zu Dividendenausschüttungen aus nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligungen aufweisen, auseinanderzusetzen. Strittig war die Frage, ob solche Kursverluste in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 Z 7 KStG stehen. Wäre ein derartiger Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Vermögensmehrungen gegeben, käme diesen Aufwendungen gem § 12 Abs 2 TS 1 KStG keine steuerliche Abzugsfähigkeit zu.

