Der VwGH hat entschieden, dass getrocknete Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC, die zum Rauchen geeignet sind, der Tabaksteuer unterliegen, obwohl sie keinen Tabak enthalten.
Dieses Erkenntnis könnte Signalwirkung innerhalb der EU haben und eine Harmonisierung der Besteuerung von Cannabisprodukten fördern.

