Im vorliegenden Fall ist strittig, ob eine zypriotische Limited Company mit Sitz, Büro- und Geschäftsräumlichkeiten in Zypern – ungeachtet inländischer Geschäftsräumlichkeiten – im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn sich deren geschäftliche Oberleitung nicht in Zypern, sondern am Wohnsitz des maßgeblichen Geschäftsführers in Österreich befindet.

