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Highlights aus zehn Jahren Kammer „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“

SteuerrechtAufsatzWalter SummersbergerBFGjournal 2024, 264 - 269 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

Als Fachkammer für die indirekte Besteuerung beschäftigt sich die Kammer „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ (Kammer „ZAW“) nicht nur mit der Zollabgabe, sondern auch mit anderen Verbrauchsteuern. Sie ist zuständig für die EUSt, Bier-, Mineralöl-, Schaumwein-, Alkohol- und Tabaksteuer sowie den Altlastenbeitrag. Jüngst wurde die Zuständigkeit um die CO2-Besteuerung (Emissionszertifikatehandel und „Carbon Border Adjustment Mechanism“ – CBAM) erweitert.

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