Als Fachkammer für die indirekte Besteuerung beschäftigt sich die Kammer „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ (Kammer „ZAW“) nicht nur mit der Zollabgabe, sondern auch mit anderen Verbrauchsteuern. Sie ist zuständig für die EUSt, Bier-, Mineralöl-, Schaumwein-, Alkohol- und Tabaksteuer sowie den Altlastenbeitrag. Jüngst wurde die Zuständigkeit um die CO2-Besteuerung (Emissionszertifikatehandel und „Carbon Border Adjustment Mechanism“ – CBAM) erweitert.

