In einem jüngst ergangenen Erkenntnis befasste sich das BFG einerseits mit der Frage, ob automationsunterstützt erstellte Bescheide, zu deren Rechtswirksamkeit zwingend einer Amtssignatur bedürfen, sowie andererseits, ob die (unecht steuerfreie) Veräußerung von dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (idF kurz: WGG, BGBl I 2009/25) unterliegenden Immobilien, an denen vor den Verkäufen umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt worden waren, eine Berichtigung der Vorsteuerbeträge nach sich zieht, obschon die getätigten Investitionen auch unter Verwendung von sog Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen iSd § 14 WGG (zum Teil) finanziert wurden, die ihrerseits von den jeweiligen Mietern zwingend im Rahmen der monatlichen Mietzinszahlungen zu leisten sind.

