Die Ersatzstichtagregelung verhindert bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen letztlich die Besteuerung der wegen verspäteter (An-)Meldung zunächst missglückten Einbringung.
Die Ersatzstichtagregelung verhindert bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen letztlich die Besteuerung der wegen verspäteter (An-)Meldung zunächst missglückten Einbringung.
