Das vorliegende Judikat befasst sich mit der Frage der Ansässigkeit im Falle eines befristeten Aufenthalts in den USA. In (teilweiser) Abkehr von der bisherigen Judikatur ging das Gericht im konkreten Fall von einem Ansässigkeitswechsel in die USA aus, auch wenn der Aufenthalt letztlich nur zwei Jahre betrug und der österreichische Wohnsitz beibehalten wurde. Die Beurteilung erfolgte dabei anhand des Kriteriums des gewöhnlichen Aufenthalts.

