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Bindungswirkung an ein rechtskräftiges Strafurteil in gekürzter Urteilsausfertigung

SteuerrechtAufsatzJulia Cermak-KaplBFGjournal 2024, 432 - 435 Heft 11 und 12 v. 15.12.2024

Das Bundesfinanzgericht hatte sich im vorliegenden Fall mit der Bindungswirkung gemäß § 116 BAO an ein Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen auseinanderzusetzen. Vom Beschwerdeführer wurde bestritten, dass eine Bindung des Bundesfinanzgerichtes besteht, da das Urteil in gekürzter Ausfertigung erging.

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