Private Versicherungen sind ein häufiger Grund für wiederkehrende Bezüge. Dieses Kapitel des Steuerrechtes wird ob seiner Komplexität leider unterschätzt. Die Fachliteratur befasst sich nur stiefmütterlich mit dem Thema und auch Judikatur gibt es nur punktuell, dabei treibt diese (insbesondere die Erkenntnisse des VfGH) den Stand der Wissenschaft voran. Die folgende Unterlage will auf Lücken hinweisen und sie schließen.
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