Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfreibetrag wiedereingeführt, der im Vergleich zu seinem Vorgänger einige Unterschiede aufweist. Der in Form einer (fiktiven) Betriebsausgabe ausgestaltete Investitionsfreibetrag des § 11 EStG kann für nach dem 31. 12. 2022 neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Mit diesem durch den EStR-Wartungserlass 2023, die Öko-IFB-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung konkretisierten Freibetrag sollen Investitionsanreize, insbesondere in Bereichen der Ökologisierung, geschaffen werden. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrages gem § 11 EStG vor dem Hintergrund des EStR-Wartungserlasses 2023 und der beiden angesprochenen Verordnungen näher beleuchtet.

