Das BFGjournal 2023, 14, befasste sich eingehend mit dem Erkenntnis vom 15. 12. 2022, Ro 2022/13/0031, mit dem der VwGH erstmals über die Rechtmäßigkeit von zwei Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden hatte. Aufgrund der Aufhebung dieser beiden Rekursentscheidungen durch den VwGH hatte das BFG nun erneut durch den Senat über die Rekurse zu entscheiden; und wieder sprach das BFG in beiden Fällen aus, dass die Konteneinschau zu Unrecht bewilligt worden sei. Das BFG vertrat nun die Ansicht, die beiden schriftlichen Auskunftsverlangen hätte deshalb nicht bewilligt werden dürfen, weil einzelne Inhalte nicht bewilligungsfähig gewesen seien.

