Welche umsatz- und ertragsteuerlichen Folgen sind mit der insolvenzbedingten Ungültigkeit eines Immobilienkaufs verbunden? Insbesondere, aus welchen Aufwendungen ist ein etwaiger Vorsteuerabzug zu gewähren, wem sind die Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit zuzurechnen und welche Aufwendungen können als (nachträgliche) Werbungskosten geltend gemacht werden?
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