Das UmgrStG stellt mit der steuerlichen Buchwertfortführung eine wesentliche Erleichterung von Umgründungsschritten im Konzern zur Verfügung. Im Falle der Umwandlung sind etwaige stille Reserven der umgewandelten Körperschaft auf den Rechtsnachfolger zu übernehmen. Das BFG hat entschieden, dass bei einer errichtenden Umwandlung der Anteil (Bilanzbündel) am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft für den ausländischen Rechtsnachfolger zwar an die Stelle der Beteiligung tritt, jedoch keine Firmenwertabschreibung an der steuerneutralen Aufwertung gem § 9 Abs 1 Z 3 letzter TS UmgrStG (idF BBG 2007) erfolgen kann. Dieser Argumentation hat sich der VwGH jüngst angeschlossen und ausführlich, ua mit sieben Rechtssätzen, begründet.

