Angehörige von Angestellten der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) sind, soweit sie mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt leben, von der Besteuerung ihrer Auslandseinkünfte befreit. Im gegenständlichen Fall hatte das BFG zu beurteilen, ob diese Steuerbefreiung auch weiterhin anwendbar ist, sobald die bei der UNIDO angestellten Angehörigen sich im Ruhestand befinden.

