Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I Nr 111/2010, wurde in § 118 BAO die Möglichkeit zur Erwirkung eines verbindlichen Auskunftsbescheides eingeführt. Dem Gesetzgeber ging es dabei darum, dass „durch die Einführung einer verbindlichen Rechtsauskunft ein Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit (mehr Planungssicherheit) erfolgen“ sollte. Im Laufe der Jahre wurde der Umfang der betroffenen Rechtsmaterien stetig erweitert.

