Das Abzugsverbot hat bereits in der Vergangenheit das BFG und den VwGH beschäftigt. Dieses Mal war die Abzugsfähigkeit der freiwilligen Abfertigungen im Rahmen von Sozialplanzahlungen aus verfassungsrechtlicher Sicht an der Tagesordnung, wobei das Thema das BFG, den VwGH und letztendlich den VfGH beschäftigte, der mE aufgrund fehlender Präjudizialität in den anhängigen Verfahren ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat. Dieser Beitrag beschreibt den Verfahrensgang aus inhaltlicher Sicht.

